Revidierte Richtlinien kommen
EU-Kommission hält E-Bikes und Pedelecs für Maschinen
Die Nachricht aus Brüssel kam offensichtlich etwas überraschend. Man sei eigentlich davon ausgegangen, dass Pedelecs wie in der momentan gültigen Version auch vom 22. Juni 1998 nicht unter die EU-Maschinenrichtlinie fallen würde.
„Viele der in der Maschinenrichtlinie geforderten Prüfungen machen bei Pedelecs gar keinen Sinn, da z.B. Geräuschentwicklung und Schwingungsbelastung für den Fahrer vernachlässigbar sind.“ So argumentierte Neuberger auch in einer schriftlichen Anfrage bei der EU-Kommission. Die Antwort förderte jedoch, „wenn auch nur recht vage“, wie Neuberger erklärt, das Gegenteil ans Licht. „Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG definiert eine Maschine als eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind“, heißt es u.a. aus Brüssel und: „Elektrische Fahrräder scheinen dieser Definition zu entsprechen“. Ganz sicher ist man sich also offensichtlich in Bezug auf die Einordnung nicht, wie auch Siegfried Neuberger bestätigt. So gäbe es in den einzelnen Mitgliedsstaaten ganz unterschiedliche Auffassungen.
Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, in den nächsten Tagen wird es weitere Gespräche in Brüssel geben, um doch noch zu erreichen, dass in Bezug auf Pedelecs alles beim Alten bleibt. Denn: Falls die EU-Kommission bei ihrer Einschätzung bleibt, bedeutet dies für Hersteller von Pedelecs eine Reihe von zusätzlichen Überprüfungen von insgesamt recht allgemein formulierten Sicherheitsaufwendungen und deren genaue Dokumentation. „Insgesamt sind 90 % der Maschinenrichtlinien für Pedelecs nicht relevant und der Rest sei ohne hin durch die Fahrradnorm abgedeckt", so Neuberger.
Ergebnisse der weiteren Gespräche sind noch vor in Kraft treten der neuen Maschinenrichtlinie zu erwarten. Weitere Informationen gibt es auch unter www.maschinenrichtlinie.de .
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