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Foto: Tern Bicycles
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Einvernehmliche Einigung

Faltradspezialist Tern geht erfolgreich gegen Patentverletzung vor

In Design, Technik und Innovationen stecken oftmals hohe Investitionssummen, die durch die Anmeldung entsprechender Patente und Geschmacksmuster geschützt werden. Einer Patentverletzung hat Faltradspezialist Tern entdeckt und ist jetzt erfolgreich dagegen vorgegangen. Welche Einigung erzielt wurde.

Tern Bicycles, der Spezialist für urbane Mobilität, hat heute bekannt gegeben, dass das Unternehmen seine Rechte an geistigem Eigentum erfolgreich durchgesetzt und eine Einigung mit der japanischen Asahi Cycle Co. Ltd. bezüglich eines Fahrradmodells erzielt hat, das ein Tern-Patent für ein Rahmendesign verletzt. Gemäß den Bedingungen der Vereinbarung habe sich Asahi bereit erklärt, Lizenzgebühren zu zahlen und den Verkauf einzustellen, sobald die Lagerbestände aufgebraucht sind, heißt es von Tern. Die Folgen sind bereits sichtbar: Auf der Plattform Amazon wird das entsprechende Modell bereits als aktuell nicht verfügbar angezeigt.

Märkte aktiv überwacht

„Bei Tern investieren wir stark in Design, Technik und Innovation, um unseren Kunden ein besseres Fahrerlebnis zu bieten", sagte Chris Neumeyer, Chief Legal Officer bei Tern. "Wir schützen diese Investition, indem wir weltweit umfassende Patente, Marken und eingetragene Geschmacksmuster anmelden und die Märkte aktiv überwachen."
Das betreffende Geschmacksmuster für den Rahmen bezieht sich auf das Faltradmodell Verge, das Tern in Japan und mehreren anderen Ländern registriert hat. Asahi hatte den Rahmen von einem Drittanbieter in China bezogen.

Schnelle Einigung

Tern werde seine registrierten Geschmacksmuster auf den globalen Märkten weiterhin im Auge behalten und bei einer festgestellten unbefugten Nutzung geeignete Maßnahmen ergreifen – unabhängig davon, ob die Produkte selbst entwickelt oder von anderen Unternehmen zugekauft wurden. Es liegt in der Verantwortung der Anbieter, sicherzustellen, dass die von ihnen auf den Markt gebrachten Produkte keine bestehenden Rechte an geistigem Eigentum verletzen.
"Wir glauben nicht, dass Asahi sich bewusst war, dass das von ihrem Lieferanten angebotene Produkt unser Patent verletzte", fügte Neumeyer hinzu. "Und wir wissen es zu schätzen, dass sie mit uns zusammengearbeitet haben, um eine schnelle und einvernehmliche Einigung zu erzielen."

Gestern um 12:35 von Jürgen Wetzstein

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