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Sieht die Geoblocking-Verordnung durchaus kritisch:
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HDE kritisiert EU-Beschluss

Geoblocking-Verordnung überfordert Mittelstand im Online-Handel

Nach wie vor kritisch sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) die soeben vom EU-Parlament in Straßburg angenommene Geoblocking-Verordnung. Diese sieht vor, dass Geoblocking im Internethandel weitgehend verboten wird. Online-Shopping über die Grenzen hinweg soll somit erleichtert werden. Der stellvertretende HDE-Hautgeschäftsführer Stepan Tromp erklärt dazu:

„Das überfordert im Ergebnis vor allem den mittelständischen Online-Handel“. Mit Hilfe von Geoblocking können Anbieter von Inhalten und Produkten im Internet ihre Webseiten für bestimmte Länder oder Regionen einschränken oder die Verbraucher auf eine Seite weiterleiten, deren Inhalte speziell auf das Land zugeschnitten wurden. Und genau das soll künftig verhindert werden.

Tromp weiter: „Die vielen unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen im Verbraucherrecht in der EU machen Geoblocking für viele Unternehmen notwendig. Denn insbesondere kleinere Händler sind schlicht überfordert, wenn sie gezwungen werden, in alle EU-Länder zu verkaufen und die möglicherweise dort gültigen Rechtsvorschriften zu beachten“.

Für die Händler fehle nach wie vor eine rechtssichere Lösung der Frage, welches Recht bei grenzüberschreitenden Verkäufen Anwendung finden soll. Außerdem sei die jetzt vorgesehene Übergangsfrist von neun Monaten als Umsetzungsfrist für die Unternehmen immer noch viel zu kurz. Hier müssten komplexe Geschäftsprozesse umgestellt werden, dafür benötigten die Betriebe mehr Zeit. Nachdem Rat und Parlament die Verordnung angenommen haben, wird der Text im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am 20. Tag nach dieser Veröffentlichung in Kraft (voraussichtlich gegen Mitte März 2018). Erst nach Ablauf dieser Übergangsfrist - voraussichtlich im Dezember 2018 - ist die Verordnung dann direkt anwendbar.

8. Februar 2018 von Jürgen Wetzstein

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