Diskussion um Mindestlohn
Handelsverband hält weitere Ausnahmeregelungen für unverzichtbar
wird der Mindestlohn für viele Menschen am Arbeitsmarkt zum Beschäftigungshindernis“.
Die Anwendung des Mindestlohns auf Langzeitarbeitslose beispielsweise würde deren Vermittlungschancen in den ersten Arbeitsmarkt insbesondere in strukturschwachen Regionen drastisch verringern. Darüber hinaus sei die vorgeschlagene Altersgrenze von 18 Jahren absolut unzureichend. Vor allen Dingen für junge Menschen ohne Berufsausbildung setze ein Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro Fehlanreize. Denn der Mindestlohn sorge dafür, dass junge Beschäftigte ohne Ausbildung mit gering qualifizierten Arbeitsplätzen weit mehr verdienen als in einem Ausbildungsverhältnis. Da eine Ausbildung sich finanziell erst auf längere Sicht rechne, würden sich mit dem Mindestlohn womöglich viele Jugendliche aus kurzfristigen Erwägungen dagegen entscheiden. „Wir brauchen einen Mindestlohn mit vernünftigen Ausnahmeregelungen. Ein Blick auf die von Mindestlohn-Befürwortern immer wieder zitierten ausländischen Beispiele zeigt deutlich, dass auch dort kaum eine dieser Regelungen ohne Ausnahmen für die bestimmte Gruppen auf dem Arbeitsmarkt auskommt“, so Genth weiter.
Außerdem seien Übergangsregelungen für nicht tarifgebundene Unternehmen notwendig. Genth: „Die Politik kann nicht die Augen davor verschließen, dass in einigen Unternehmen das Lohnniveau im Einklang mit der bisherigen Rechtslage unterhalb von 8,50 Euro liegt. Wer hier keine Überleitungsregelungen schafft, gefährdet Hundertausende von Arbeitsplätzen im Mittelstand.“
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