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HDE: Das Lastschriftverfahren ist nicht am Ende

(HDE) Karteninhaber können auch weiterhin unbesorgt im Einzelhandel mit EC-Karte und PIN bezahlen. Das versicherte gestern in Berlin der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) vor dem Hintergrund einer Entscheidung des Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main zur Haftung von EC-Karteninhabern bei Kartendiebstahl. „Die Entscheidung des Gerichts

bezieht sich nur auf die vorgelegten Einzelfälle. Sollte es zur Manipulation von Geldautomaten oder Zahlungsterminals kommen, gibt es immer eine Vielzahl von betroffenen Kunden. Somit ist dann nachgewiesen, dass nicht die vergessene Sorgfaltspflicht eines Einzelnen zum Schaden führte. In diesen Massenfällen trägt auch weiterhin die Kreditwirtschaft den entstandenen Schaden“, sagte der HDE-Experte für Zahlungssysteme, Ulrich Binnebößel. Das Bezahlen mit EC-Karte sei bei Kunden und Händlern beliebt. Nach dem Bargeld sei die EC-Karte das wichtigste Zahlungsmittel. Der Anteil der Kartenzahlungen am Einzelhandelsumsatz liege bei rund 34 Prozent.

ELV ist für Kunden am sichersten

Noch wesentlich sicherer für den Kunden sei zudem das elektronische Lastschriftverfahren (ELV), also das Bezahlen per EC-Karte und Unterschrift. Es sei mit einem Anteil von 42 Prozent aller Kartenzahlungen immer noch das wichtigste unbare Zahlungsmittel. Hierbei trage stets der Handel das Schadensrisiko, so Binnebößel: „Beim ELV können Verbraucher absolut sicher sein, dass sie nicht auf unberechtigten Abbuchungen sitzen bleiben. Denn in diesen Fällen haben die Kunden immer die Möglichkeit, die Lastschrift anzufechten.“ Zudem sei das elektronische Lastschriftverfahren durch die Einführung von KUNO (Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen) auch für den Handel sicherer geworden. Bei diesem System melden die Polizeidienststellen die Bankdaten gestohlener oder verlorener Karten an die KUNO-Sperrdatei. Von dort gehen die Meldungen an die angeschlossenen Einzelhandelsunternehmen, so dass die Karte hier nicht mehr eingesetzt werden kann. „Die Zusammenarbeit mit den Polizeien der Länder hat sich mehr als bewährt. Mit annähernd 10.000 Meldungen über gestohlene Bankkarten im Monat kann der Handel seine Systeme sehr effizient gegen Missbrauch schützen“, so Binnebößel. „Damit sind gestohlene Karten, sofern sie vom Karteninhaber bei der Polizei gemeldet werden, sofort auch im Handel gesperrt. Wir wünschten uns allerdings, dass wir diese Informationen auch von den Banken bekommen würden. Diese sträuben sich allerdings gegen eine Mitarbeit, da das Lastschriftverfahren ihnen zu wenig Verdienst bringt.“

7. Februar 2008 von Pressemitteilung

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