HDE: Erbschaftsteuerreform gefährdet Generationenübergang
zur Reform der Erbschaftsteuer beschlossen.
An der deutlichen Höherbewertung des Betriebsvermögens sei durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nicht zu rütteln. Die Bundesregierung versäume es jedoch, diese Mehrbelastung an anderer Stelle wieder aufzufangen. „Das dem Handel gegebene Versprechen, die Übergabe des Unternehmens von einer Generation auf die nächste nicht mit Erbschaftsteuer zu belasten, löst die große Koalition nicht ein“, kritisierte der Handelspräsident.
Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts sollen zukünftig mindestens 15 Prozent des Betriebsvermögens der Erbschaftsteuer unterliegen. Sanktjohanser wies darauf hin, dass in einer so dynamischen Branche wie dem deutschen Einzelhandel die an die Teilverschonung von der Erbschaftsteuer geknüpften Bedingungen indiskutabel seien. Der gleichmäßige Bestand an Betriebsvermögen über 15 Jahre werde kaum die notwendigen Anpassungen an Marktentwicklungen ermöglichen. 15 Jahre seien mehr als ein Konjunkturzyklus. Gerade der deutsche Einzelhandel erlebe die konjunkturellen Schwankungen besonders schnell und habe bei Abschwüngen nur eingeschränkt Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Sobald diese 15 Jahre nicht mehr eingehalten würden, steige gerade in einer für das betroffene Unternehmen kritischen Situation die Erbschaftsteuerlast unmittelbar auf ein Niveau, das deutlich über dem heutigen liegt. „Der Einzelhandel fordert eine schnellstmögliche Korrektur des Vorhabens. Sowohl die Steuersätze als auch die Fortführungsbedingungen Lohnsumme und Betriebsvermögen müssen noch einmal auf den Prüfstand und den tatsächlichen Verhältnissen in den Familienunternehmen angepasst werden“, sagte der Verbandspräsident.
Die Familienunternehmen würden den deutschen Einzelhandel und die Attraktivität der Städte prägen. Sie würden überdurchschnittlich Arbeits- und Ausbildungsplätze anbieten. Sanktjohanser: „Eine weitere missglückte Steuerreform kann sich der Standort Deutschland nicht mehr leisten, wenn er wettbewerbsfähig bleiben will.“
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