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EU-Chemikalienverordnung

HDE fordert Transparenz zu chemischen Inhaltsstoffen

Ab sofort müssen Zulieferer Einzelhandelsunternehmen automatisch informieren, ob ihre Produkte besorgniserregende Stoffe enthalten. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der EU-Chemikalienverordnung REACH . Sie ist auf 15 chemische Stoffe anwendbar, die die Europäische Chemikalienagentur jetzt

in einer Liste veröffentlicht hat. Verbraucher bekommen das Recht, Informationen über diese Inhaltsstoffe vieler Waren beim Hersteller oder beim Händler abzufragen. „Dem Handel ist sehr daran gelegen, sichere Produkte anzubieten. Deshalb setzen wir auf Transparenz“, sagte dazu heute in Berlin Stephan Tromp, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE).

In erster Linie stünden die Hersteller und Importeure in der Pflicht. Aber, so Tromp: „Handelsunternehmen sind bei Verbraucheranfragen auf automatische und zuverlässige Informationen der Hersteller zwingend angewiesen.“ Zu diesem Zweck habe der HDE gemeinsam mit dem BDI einheitliche Musterformulierungen entwickelt. Sie sollen helfen, den neuen Informationsfluss innerhalb der Lieferkette so verlässlich wie möglich zu gestalten. „Wenn alle Akteure diese gemeinsame Sprache sprechen, können wir sicherstellen, dass die Glieder der Lieferkette nicht aneinander vorbei kommunizieren“, sagte Tromp.

Problematisch sei, dass der Wirtschaft die Vorbereitung auf die neuen Pflichten erschwert worden sei. „Die zuständige Chemikalienagentur ließ bis vor wenigen Wochen offen, nach welchen Inhaltsstoffen überhaupt gesucht werden soll“, kritisierte Tromp. „Wir fordern für die Zukunft mehr Planungssicherheit: Die Agentur soll die Stoffliste in regelmäßigen Abständen aktualisieren und hierfür beispielsweise einen jährlichen Stichtag festlegen.“ An die Bundesregierung appellierte Tromp: „Bei der Interpretation der EU-Verordnung REACH darf es keine nationalen Alleingänge geben. Dies gilt auch für die Auslegung der für die neuen Pflichten maßgeblichen Konzentration. Wenn Deutschland die Regeln anders interpretiert als die EU-Kommission und die Mehrheit der Mitgliedstaaten, bedeutet dies eine ernsthafte Bedrohung für den EU-Binnenmarkt.“

29. Oktober 2008 von Pressemitteilung

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