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HDE fordert:

Keine schwerwiegenden Eingriffe mehr auf Verdacht

Mit den aktuell steigenden Corona-Infektionszahlen richten sich die Blicke wieder auf mögliche Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat dazu eine eindeutige Meinung.

Diese Meinung resultiert vorwiegend aus den Ergebnissen des kürzlich vorgelegten Berichts, den der interdisziplinäre Sachverständigenausschuss zur Evaluierung der Corona-Politik in Deutschland vorgelegt hat.
Diesen Bericht wertet der HDE „als deutliches Zeichen dafür, dass erneute schwerwiegende Grundrechtseingriffe wie Lockdowns mit Geschäftsschließungen künftig nicht mehr als verhältnismäßig angesehen werden können“. Der Ausschuss hatte zuvor festgestellt, dass die mangelhafte Daten- und Studienlage eine sorgfältige Bewertung der meisten Corona-Maßnahmen unmöglich macht.

"Wenn die Datenlage im dritten Jahr der Pandemie aufgrund staatlicher Versäumnisse noch immer nicht ausreicht, um die Effektivität von Restriktionen zum Schutz der Bevölkerung vor einer Infektion zu beurteilen, dann fehlt für schwerwiegende Grundrechtseingriffe in Zukunft die Grundlage. Es gilt jetzt, nicht nochmals die härtesten Eingriffe zu verfolgen, sondern ausschließlich verhältnismäßige und wirksame Maßnahmen anzuwenden“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Geschäftsschließungen und Beschränkungen wie 2- und 3-G-Regeln hätten in den letzten Jahren tief in die Grundrechte der Einzelhändler eingegriffen und trotz staatlicher Unterstützungsmaßnahmen erhebliche wirtschaftliche Schäden verursacht.

„Derart schwere Eingriffe wie Lockdowns oder Zugangsbeschränkungen nur auf Verdacht kann es nicht mehr geben. In Zukunft dürfen weitgehende staatliche Restriktionen auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nur noch erfolgen, wenn sie eine valide wissenschaftliche Grundlage haben“, so Genth weiter. In Bezug auf Geschäftsschließungen und 2- bzw. 3-G-Regeln fehlte eine solche Basis aber ganz offensichtlich.

Die Wirksamkeit von Geschäftsschließungen oder 2- bzw. 3-G Maßnahmen bewerten die Sachverständigen in der aktuellen, fortgeschrittenen Phase der Pandemie kritisch: Außerhalb der Anfangsphase – die nun über zwei Jahre zurückliegt - mindere sich die Wirksamkeit eines Lockdowns schnell. Die Beurteilung des Effekts von 2G/3G-Maßnahmen sei jenseits der frühen Phase mit Schwierigkeiten und Unsicherheiten verbunden. „Die Pandemie muss effektiv und zielgenau bekämpft werden. Wenn Politik und Wissenschaft aber im dritten Jahr der Pandemie nicht imstande sind, die Wirksamkeit von Lockdowns und 2G- sowie 3G-Maßnahmen valide zu bewerten, dann müssen sie auf diese in Zukunft verzichten. Weitere Blindflüge, die ohne erwiesenen Nutzen schwere wirtschaftliche Schäden anrichten, sind nicht akzeptabel“, so Genth.

7. Juli 2022 von Pressemitteilung

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