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Nach Regierungsmaßnahmen:

Können Fahrradwerkstätten weiter ihre Leistungen anbieten?

Die gestern von der Bundesregierung herausgegebenen Leitlinien zur Eindämmung der Corona-Epidemie treffen auch die Fahrradwirtschaft und insbesondere den Fahrradeinzelhandel, weil die Ladengeschäfte nicht mehr geöffnet werden dürfen. Wie sieht es jedoch mit Reparaturdienstleistungen in der Fahrradewerkstatt aus?

Ein Blick zunächst in die Schweiz: Auch hier hat der Bundesrat einen Maßnahmenkatalog im Kampf gegen eine Ausbreitung des neuartigen Coronavirus nochmals deutlich ausgeweitet. Faktisch wird das öffentliche Leben ab Mitternacht und bis zum 19. April eingefroren: Alle Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe müssen geschlossen bleiben. Im Detailhandel dürfen einzig Lebensmittelläden, Tankstellen und Apotheken weiterhin geöffnet bleiben. Eine Ausnahme gibt es aber, und dabei hat sich der Bundesrat an Frankreich orientiert: Velogeschäfte dürfen zu Reparaturzwecken weiter geöffnet bleiben. Ein regulärer Ladenbetrieb mit Beratung und Verkauf ist durch diese Regelung zwar nicht abgedeckt, aber Fachhändler können auch in den kommenden Wochen und unter dem neuen Notregime ihrer Kundschaft helfen und deren Velos im Schuss halten oder reparieren. Eventueller Materialbedarf für eine Reparatur gilt dabei nicht als Verkauf und ist somit zulässig.

Service ohne Kundenkontakt

Wie man als Fachhändler mit den verschärften Vorschriften vom Bundesrat umgeht, zeigen Thomas Ernst und das Velo Zürich-Team: Kunden können an sieben Tagen in der Woche auf einer Hotline anrufen, um einen Termin abzusprechen. Darauf deponieren sie das Velo an einem der "Corona-Velo-Fenster". Nach erfolgter Reparatur und Bezahlung wird das Velo wieder in einem der Fenster deponiert und eine Benachrichtigung zur Abholung verschickt - inklusive dem Code des Zahlenschlosses, mit dem das Velo gesichert geht.

Deutsche Fahrradverbände mit gemeinsamer Erklärung

In einer gemeinsamen Erklärung in Richtung Berlin sprechen sich die Verbände der deutschen Fahrradwirtschaft für eine ähnliche Umsetzung wie in unserem Nachbarland aus.
In dieser Erklärung heißt es: „Die Verbände der Fahrradwirtschaft unterstützen die gestern angekündigten Maßnahmen von Bund- und Ländern. Oberstes Ziel der nächsten Wochen muss es sein, die Verbreitung des Corona-Virus zu bremsen. Wir gehen in der Umsetzung davon aus, dass Fahrradwerkstätten ihre Dienstleistungen weiter anbieten können. Millionen Menschen werden dem Rat von Gesundheitsminister Spahn folgen und in den nächsten Wochen ihr Fahrrad statt Bus und Bahn nutzen. Das ist genau richtig so! Manche tun es bereits, andere werden ihr Rad aus dem Keller holen und es reparieren müssen. Es wird nicht nur deshalb einen hohen Bedarf in Fahrradwerkstätten geben. Schließlich wird das Fahrrad in den nächsten Wochen, neben dem Auto das wichtigste Verkehrsmittel sein, da es infektionssicher und von jedermann genutzt werden kann.“

Unterschrieben ist diese Erklärung von Jörg Müsse, BICO Zweirad Marketing GmbH, Franz-Josef Feldkämper, Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk, Wasilis von Rauch, Bundesverband Zukunft Fahrrad e.V., Thomas Kunz, Verband des Deutschen Zweiradhandels e. V., Albert Herresthal, Verbund Service und Fahrrad e.V., Georg Honkomp, Zweirad-Einkaufs-Genossenschaft eG und Siegfried Neuberger, Zweirad-Industrie-Verband e.V.

17. März 2020 von Laurens van Roijen und Jürgen Wetzstein

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