
Detailverbesserung
Neue europäische Fahrradanhängernorm EN 15918:2026 in Vorbereitung
Die Überarbeitung bringt zahlreiche Detailverbesserungen mit sich. Gleichzeitig zeigt der Entwurf, dass die Norm weiterhin stark auf klassische Kinderanhänger zugeschnitten bleibt und aktuelle Entwicklungen im Bereich Lastenrad-Logistik und gewerblicher Fahrradanhänger nur teilweise berücksichtigt.
Erstmals Anforderungen an Laufräder und Radhaltesicherheit
Die bedeutendste technische Neuerung ist die Aufnahme eines eigenen Abschnitts für Räder und Reifenbaugruppen. Künftig verweist die Norm auf aktuelle Anforderungen der Fahrradnorm EN ISO 4210 und übernimmt Prüfungen für Verbundwerkstoffräder, Überdruckprüfungen sowie Benutzerinformationen. Besonders hervorzuheben ist die erstmalige Behandlung der Radhaltesicherheit (Wheel Retention).
Die Arbeitsgruppe erkennt damit ein sicherheitsrelevantes Thema an, das bisher in der Norm kaum behandelt wurde. Moderne Anhänger verwenden zunehmend Steckachsen, Schnellspannsysteme und werkzeuglos demontierbare Laufräder. Fehlerhafte oder unzureichend gesicherte Verbindungen können zum Verlust eines Rades während der Fahrt führen.
Bemerkenswert ist, dass die Anforderungen hierzu noch nicht abschließend festgelegt sind. Im Entwurf wird ausdrücklich dokumentiert, dass ein weiterer Vorschlag zur Ausgestaltung der Radhaltesicherheit erarbeitet werden soll.
Pedelecs werden erstmals ausdrücklich berücksichtigt
Ein weiterer Schritt in Richtung moderner Mikromobilität ist die erstmalige Erwähnung elektrisch unterstützter Fahrräder. Hersteller müssen künftig darauf hinweisen, dass die Nutzung von Fahrradanhängern hinter einem EPAC (Electrically Power Assisted Cycle) beziehungsweise Pedelec nationalen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen kann.
Die Norm reagiert damit auf die Marktentwicklung: In vielen europäischen Ländern werden heute bereits die meisten Fahrradanhänger hinter Pedelecs betrieben.
Verbesserte Sichtbarkeit und Beleuchtung
Die Anforderungen an Reflektoren und Sichtbarkeitseinrichtungen wurden präzisiert. Fahrradanhänger müssen mit Front-, Heck- und Seitenreflektoren ausgestattet sein. Zudem müssen Hersteller künftig erläutern, wie Beleuchtungseinrichtungen ordnungsgemäß am Anhänger angebracht werden können. Zusätzlich bleibt die Pflicht zur Verwendung einer hochsichtbaren Warnflagge bestehen. Die Flagge muss eine Mindestfläche von 290 cm² besitzen und in einer definierten Höhe angebracht werden.
Warnhinweise zum Bremsverhalten werden ausgeweitet
Neu aufgenommen wurden Anforderungen, die Nutzer ausdrücklich auf die Auswirkungen eines Anhängers auf den Bremsweg hinweisen sollen. Diese Hinweise müssen sowohl in der Bedienungsanleitung als auch in der Produktkennzeichnung enthalten sein.
Aus Sicht der Verkehrssicherheit ist dies sinnvoll, da das zusätzliche Gewicht eines Anhängers die Bremswege erheblich verlängern kann.
Die grundlegenden Dauerhaltbarkeitsprüfungen wurden weitgehend übernommen.
Grenzen der Norm bleiben bestehen
Trotz der Überarbeitung bleibt der Geltungsbereich nahezu unverändert.
Die Norm gilt weiterhin ausschließlich für zweispurige Fahrradanhänger, Kinderanhänger mit maximal zwei Kindern, Anhänger mit einer maximalen Gesamtmasse von 60 kg.
Nicht erfasst werden weiterhin Einspuranhänger, zahlreiche Bikepacking-Anhänger, professionelle Lastenanhänger, viele moderne Logistikanhänger für den gewerblichen Einsatz.
Einschätzung
Gerade im Bereich der urbanen Lastenradlogistik hat sich der Markt in den vergangenen Jahren deutlich weiterentwickelt als die bestehenden Normen. Dazu erklärt Brus: „Die Überarbeitung der EN 15918 ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der Produktsicherheit von Fahrradanhängern. Besonders die Aufnahme von Anforderungen an Laufräder und Radbefestigungen schließt eine bisher bestehende Sicherheitslücke. Gleichzeitig zeigt der Entwurf, dass die Norm noch immer stark auf klassische Kinderanhänger ausgerichtet ist. Die zunehmende Bedeutung von Lastenrädern, gewerblichen Anhängern und urbanen Logistiksystemen wird bislang nur unzureichend berücksichtigt. Für die zukünftige Entwicklung der Mikromobilität werden hier weitere Anpassungen notwendig sein.“
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