
Kuratorium für Verkehrssicherheit
Österreich diskutiert über eine Helmpflicht bei E-Bike und E-Scooter
Der E-Bike-Verkauf boomt auch in Österreich in den vergangenen Jahren. Im Jahr 2024 waren 57 % aller verkauften Fahrräder mit einem E-Antrieb ausgerüstet velobiz.de berichtete . Die E-Bike-Dichte steigt und gleichzeitig auch die Zahl der Personen, die nach E-Bike-Unfällen in Österreich im Krankenhaus behandelt werden muss. 9800 waren dies laut jetzt veröffentlichten Daten des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) im Jahr 2024 und damit zehn Prozent mehr als im Jahr zuvor.
Das KFV hat zudem tödliche E-Bike-Unfälle im Straßenverkehr ausgewertet. Das waren laut KFV im Jahr 2024 insgesamt 20. 59 % der Getöteten haben keinen Fahrradhelm getragen, so die Feststellung. Noch alarmierender sei die Situation bei E-Scootern, wo sogar 90 Prozent der Getöteten keinen Helm getragen haben. Dipl.-Ing. Klaus Robatsch, Leiter der Verkehrssicherheit im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV), appelliert daher an den Gesetzgeber die vom KFV seit längerem geforderte Helmpflicht für E-Bikes und E-Scooter endlich umzusetzen. „Selbst die von uns befragten E-Bike-Fahrenden befürworten zu 65 Prozent die Einführung einer Helmpflicht. Und wie wir aus einer anderen KFV-Erhebung wissen, tragen 67 Prozent bereits einen Helm. Bei den verbleibenden 33 Prozent könnten wir die Überlebenschancen im Fall eines Unfalls durch die Einführung einer Helmpflicht spürbar verbessern. Denn ohne Helm trägt man ein siebenmal so hohes Risiko für Schädel-/Hirnverletzungen als mit Helm“.
Eine kontroverse Diskussion für und wider einer Helmpflicht ist entbrannt, nachdem auch der Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) den Ball aufgenommen und entsprechende Pläne angekündigt hat. Insbesondere Fahrrad- und Scooter-Verleiher wie Dott, Lime oder Voi sprechen sich gegen eine solche Helmpflicht aus und fordern vielmehr eine deutliche Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur.
Zuletzt hatte auch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Österreich für Diskussionen gesorgt. Der Tenor aus dem Urteil: Wer als E-Bike-Fahrer bei einem Unfall keinen Helm trägt, dem kann auch wenn er schuldlos in den Unfall verwickelt ist, ein Mitverschulden an den eigenen Verletzungen angekreidet werden und damit die Höhe des Schmerzensgeldes gekürzt werden (OGH-Entscheidung) .
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