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EU-Verhandlungen

Transparenz bei Kartenzahlung im Handel gefordert

Bei Kartenzahlungen im Handel fallen je nach Anbieter und Variante unterschiedliche Kosten an. Wie damit umzugehen ist, darum ging es bei der EU-Ratsverhandlung zur dritten Zahlungsrichtlinie sowie zur zugehörigen Verordnung. Warum der Handelsverband Deutschland mit den Ergebnissen unzufrieden ist.

„Der Rat hat es versäumt, sich für eine Weitergabe anfallender Zahlungskosten einzusetzen“, so HDE-Zahlungsexperte Ulrich Binnebößel. Nur mit der Möglichkeit des sogenannten Surcharging hätten Handelsunternehmen ein Instrument in der Hand, bei Verhandlungen mit den Kartensystemen für geringere Kosten zu kämpfen. „Stattdessen wird im Verordnungsentwurf eine weitere Verschärfung des Verbotes vorgeschlagen. Das ist ein herber Rückschlag für den Einzelhandel und die Verbraucherinnen und Verbraucher“, betont Binnebößel. Auch das Bundeskartellamt habe sich in einer Stellungnahme zur Überarbeitung der vorangegangenen Richtlinie für eine Abschaffung des Aufschlagverbotes ausgesprochen und festgestellt, dass ein Verbot dem Wettbewerb und letztlich den Verbrauchern schade.

Im Sinne der Kundenfreundlichkeit vermeidet der Handel laut HDE ohnehin wo immer möglich einen für die Kundschaft verwirrenden Aufschlag für bestimmte Zahlungsarten. „Ein solcher Aufschlag könnte aber als letztes Mittel im Kampf um geringere Gebühren für Kartenzahlungen für bestimmte Zeit eingesetzt werden, um marktdominierenden Systemen etwas entgegenzusetzen“, so Binnebößel. „Mit der Ausdehnung des Verbotes würde ein falsches Signal gesetzt, Zahlungssysteme wären in ihrer Preispolitik frei und spüren weiterhin keinen Wettbewerbsdruck“, so Binnebößel weiter.

Auch mit Blick auf einen digitalen Euro und die stetig nachlassende Bargeldnutzung könnte aus Sicht des HDE eine Möglichkeit der Steuerung durch eine verursachergerechte Kostenweitergabe bei Kartenzahlungen helfen, Transparenz auf Kundenseite herzustellen und für eine kostenorientierte Wahl des Zahlverfahrens zu sorgen. Der HDE fordert daher eine Abschaffung des Surcharging-Verbots und sieht in den kommenden Trilogverhandlungen einen Weg der Gestaltung.

Gestern um 08:18 von Jürgen Wetzstein

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