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Foto: Sram
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Sram lässt nicht locker

UCI muss eine juristische Niederlage einstecken

Im Kampf um die Einführung von maximalen Übersetzungen im Profi-Straßenradsport hat die UCI gegen Sram auch in zweiter Instanz eine Niederlage erlitten. Aber das Thema ist damit noch lange nicht von Tisch.

Im vergangenen Oktober erzielte Komponenten-Anbieter Sram einen juristischen Erfolg gegen den Radsport-Weltverband UCI (velobiz.de berichtete) . Dieser wollte im Rahmen seines Kampfs um mehr Sicherheit in Rennen der Straßenprofis neu eine maximale Übersetzung einführen - und nur Srams Rennrad-Gruppen und deren größter Gang von 54x10 wäre demnach verboten worden. Das wäre laut Sram nicht nur ein Nachteil in laufenden Rennen gewesen.

Ein Verbot des 10-Zahn-Ritzels hätte auch den Eindruck erweckt, dass Rennrad-Komponenten von Sram im Unterschied zu denen von Shimano und Campagnolo gefährlich und darum illegal seien. Darum wehrte sich Sram zunächst mit einem offenen Brief gegen die Pläne der UCI und gelangte darauf an die belgische Wettbewerbsbehörde BCA. Von dieser bekam Sram Anfang Oktober in erster Instanz recht.

Damit war ein von der UCI geplanter Pilotversuch an der in China ausgefahrenen Tour of Guanxi vom Tisch. Die in der Schweiz domizilierte UCI kritisierte die Einmischung einer belgischen Behörde, die zum Nachteil der Sicherheit der Athleten bei einem Rennen in China sei. Da die UCI an der Obergrenze für Übersetzungen festhielt, ging das Verfahren in die nächste Runde - wiederum in Belgien.

Kurz vor Pfingsten hat nun die 19. Kammer des Berufungsgerichts von Brüssel die Argumente wie den Entscheid der ersten Instanz gestützt: Die UCI habe betroffene Hersteller bei der Formulierung der neuen Regeln nicht einbezogen, sei nicht fair und transparent vorgegangen und habe einen wissenschaftlich nicht gestützten Grenzwert gesetzt. Zudem wurde die UCI zur Übernahme der Verfahrenskosten verpflichtet.

27. Mai 2026 von Laurens van Rooijen

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