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Foto: JobRad GmbH (Archiv velobiz.de)
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Berechnungsempfehlung am konkreten Beispiel

VSF bekräftigt Forderung nach fairer Vergütung bei Produktrückrufen

Die beiden Verbände VSF und Bike&Co bekräftigen aus aktuellem Anlass ihre Forderung nach einer fairen Vergütung des Arbeitsaufwandes, der bei der Abwicklung von Produktrückrufen entsteht. Für Händlerinnen und Händler werden konkrete Handlungsempfehlungen an die Hand gegeben.

Tabelle: VSF/Bico

Es steht außer Frage, dass Rückrufe wichtig für die Verkehrssicherheit sind. Allerdings verursachen deren Abwicklung beim Fachhandel messbare Kosten. „Diese müssen Hersteller fair und zeitnah erstatten, schon allein um den Service dauerhaft und kundenfreundlich sicherstellen zu können“, fordern die Verbände.

Der von VSF und ZIV erarbeitete Leitfaden für faire Belieferungsverträge enthält klare Anhaltspunkte Regelungen zum partnerschaftlichen Umgang von Lieferanten und Fachhandel. Vorlagen und Regelungen gibt es bereits, die Verbände drängen auf Einhaltung, denn unzureichende Erstattungsangebote gefährden die Leistungsfähigkeit des Fachhandels und damit die Sicherheit der Kundinnen und Kunden. „Wir bekräftigen einmal mehr unsere Forderung gegenüber den Herstellern, die Erstattungsbedingungen für den Handel an die branchenüblichen Aufwände anzupassen“, sagt der Geschäftsführer des VSF, Uwe Wöll. Die Empfehlungen des VSF/ZIV‑Leitfadens für faire Belieferungsverträge seien endlich zu berücksichtigen.

Die Verbände unterstreichen hierzu erneut, dass der Fachhandel alle notwendigen und nachweisbaren Aufwendungen geltend machen darf, die bei der Durchführung eines sicherheitsrelevanten Rückrufs entstehen. Dazu gehören auch solche der Dokumentation und Kommunikation sowie nachweisbare Ausfallkosten für geblockte Werkstattkapazitäten. Dabei dürfe der Fachhandel sogar seinen regulären Stundensatz veranschlagen.

Berechnungsbeispiel

Für den aktuellen Fall des Kurbel-Rückrufes bei Fahrradhersteller Cube (velobiz.de berichtete) und des damit verbundenen, notwendigen Austausches der Kurbelarme gilt, bei einem angenommenen Werkstattstundenverrechnungssatz von 80,00 € netto*, demnach diese Berechnungsgrundlage:

Der VSF stellt Händlerinnen und Händlern eine editierbare Mustervorlage zur Abrechnung gegenüber dem Hersteller zum freien Download zur Verfügung.

Gestern um 12:06 von Jürgen Wetzstein

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