Entgegen anders lautenden Meldungen
ZIV: Fahrrad-Dynamo-Beleuchung bleibt weiterhin vorgeschrieben
dem 01.01.2010 eine batteriebetriebene Fahrradbeleuchtung nicht nur wie bisher bei Rennrädern unter 11 kg erlaubt sein sollte, sondern auch Straßenfahrräder, wie City- und Trekkingbikes, mit batteriebetriebenen Scheinwerfern und Rückleuchten ausgestattet und benutzt werden dürften. Die Quelle, der ADAC, hatte jedoch nur berichtet, dass derzeit Gespräche im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung geführt werden, die unter Umständen eine Änderung dieser StVZO-Vorschrift zum Ziel haben könnten.
Der Zweirad-Industrie-Verband e.V. (ZIV) setzt sich dafür ein, dass Straßenfahrräder, die zur Nutzung auf öffentlichen Strassen bestimmt sind, auch weiterhin mit einem Dynamo ausgestattet sein müssen, um eine ständig verfügbare und zuverlässige Energiequelle für die Beleuchtungseinrichtung sicherzustellen. Der ZIV fordert jedoch auch, dass neben Rennrädern bis zu einem Gewicht von 11 kg auch andere Sporträder, wie z. B. Mountainbikes, unter bestimmten Voraussetzungen mit batteriegestützter, zugelassener Beleuchtung gefahren werden dürfen.
Außerdem sollte die Batteriebeleuchtung auch nach vorne zusätzlich zur Dynamo-Ausstattung erlaubt werden.
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