
Neues Compliance-Verfahren:
ZIV führt Sanktions-Check für Mitglieder ein
Ziel der neuen Regelung ist es, die Compliance des Verbands zu gewährleisten, rechtliche Risiken zu minimieren und einen fairen Wettbewerb in der Branche zu sichern.
Künftig prüft der Verband alle neuen Mitgliedsanträge sowie schrittweise auch den bestehenden Mitgliederstamm auf Eintragungen in relevanten Sanktionslisten, insbesondere der EU und der USA. Unternehmen, die selbst oder deren verbundene Firmen auf solchen Listen verzeichnet sind, werden konsequent abgelehnt; bei Listungen auf nicht-relevanten Verzeichnissen entscheidet künftig die Mitgliederversammlung über eine mögliche Aufnahme. Diese Maßnahme, bei der der ZIV von einer erfahrenen Rechtsanwaltskanzlei unterstützt wird, soll den Verband, seine Repräsentanten und Mitglieder insbesondere vor unbeabsichtigten „Secondary sanctions“ (Folgesanktionen) schützen.
ZIV-Geschäftsführer Burkhard Stork ordnet den Beschluss wie folgt ein: „Als Verband tragen wir eine besondere Verantwortung: Wir müssen nicht nur faire Wettbewerbsbedingungen für unsere Mitglieder einfordern, sondern korrektes Verhalten auch aktiv absichern. Mit dem neuen Prüfverfahren setzen wir klare Standards und handeln konsequent – denn Compliance ist kein Lippenbekenntnis, sondern gelebte Praxis. Gleichzeitig beziehen wir unsere Mitglieder transparent in den Prozess ein, um gemeinsam Risiken zu minimieren und Rechtssicherheit zu schaffen.“
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