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Radfahren ohne Helm:

Aktuelles Gerichtsurteil spielt Helmpflicht-Befürwortern Trümpfe in die Hand

Ein aktuelles Gerichtsurteil des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 5. Juni 2013; Az. 7 U 11/12) könnte die ewigjunge Diskussion um eine allgemeine Helmpflicht beim Radfahren neu entfachen. Das Gericht fällte nämlich die Entscheidung, dass Fahrradfahrer

beim Zusammenstoß mit einem anderen Verkehrsteilnehmer Mitschuld tragen, wenn ein Helm ihre dadurch verursachten Kopfverletzung ver- oder gemindert hätte. Dabei ist offenbar gleichgültig, ob der Zusammenstoß durch verkehrswidriges Verhalten des Unfallgegners verursacht worden ist oder nicht.
In der Begründung heißt es u.a., dass es unzweifelhaft sei, dass ein Helm vor Kopfverletzung schütze und die Anschaffung eines Helmes wirtschaftlich zumutbar sei. Und im O-Ton: „Daher kann nach dem heutigen Erkenntnisstand grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird.“

Der vorliegende Unfall kommt in der Art in Deutschlands Städten häufig vor: Eine Radfahrerin fuhr an einem Auto vorbei, das am Straßenrand geparkt war. Die Autofahrerin öffnete die Tür und verursachte so eine Kollision, bei der sich die Radfahrerin eine schwere Kopfverletzung zuzog.

17. Juni 2013 von Jürgen Wetzstein
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