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Fachverbände und Verkehrsclubs begrüßen jüngstes BGH-Urteil
"Der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) setzt sich seit vielen Jahren aktiv und nachhaltig für das freiwillige Tragen von Fahrradhelmen ein, denn ein Fahrradhelm kann Unfallfolgen deutlich reduzieren. Im konkreten Fall jedoch wäre es absurd gewesen, dass auf das Opfer des Unfalls plötzlich die Unfallfolgen abgewälzt werden. Daher begrüßen wir seitens des ZIV das BGH Urteil“.
ADFC-Geschäftsführer Burkhard Stork kommentiert folgendermaßen: „Wenn ein Radfahrer vollkommen unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalles wird, dann darf ihm niemand seine berechtigten Schadensersatzansprüche streitig machen – egal, ob mit oder ohne Helm gefahren wurde. Das ist die Quintessenz des BGH-Urteils. Der ADFC hat mit der verunglückten Radfahrerin für dieses Urteil gekämpft – und wir freuen uns, dass sie nach den Strapazen des fast zwei Jahre dauernden Rechtsstreits und der Bewältigung der schweren Unfallfolgen von höchster Instanz Recht bekommen hat.“
Anja Hänel, Referentin für Verkehrssicherheit beim Verkehrsclub Deutschland sagt: „Tatsache ist, dass durch einen Helm kein Fahrradunfall vermieden werden kann. Und genau diese Botschaft muss wieder in den Fokus rücken, wenn es um die Verkehrssicherheit geht. Statt über Schutzhelme zu debattieren, müssen die Unfallursachen konsequent angegangen werden. Nur so kann das Radfahren sicherer werden und Radler wirksam geschützt werden.“ Und Magdalena Eul, Mitglied des VCD-Bundesvorstandes ergänzt: „Der Bundegerichtshof hat mit seinem heutigen Urteil die Diskussion um eine Helmpflicht vom Tisch genommen. Die Konzentration kann nun wieder auf die Ursachen von Unfällen und deren Vermeidung gelegt werden. Wer den Radverkehr fördern will, muss auch sichere Rahmenbedingungen schaffen.“
Der ADAC sieht das Urteil grundsätzlich positiv und erklärt: „Der Club sieht in diesem Urteil keinen Rückschritt in Sachen Verkehrssicherheit: Denn die Erstattung berechtigter Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche ist losgelöst von der Vermeidung von Unfällen mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen. Wie der hier zugrunde liegende Unfall (Zusammenstoß mit einer öffnenden Autotüre) zeigt, birgt gerade der städtische Verkehr für Radfahrer erhebliche Gefahren. Diese können durch das Tragen eines Fahrradhelms vermieden oder zumindest gemindert werden. Nicht nur sportlich ambitionierte Fahrer und Kinder, sondern alle Radfahrer sollten auch auf kurzen Strecken im eigenen Interesse einen Helm tragen, auch ohne rechtliche Verpflichtung.
Um die Verkehrssicherheit für Radfahrer weiter zu erhöhen, appelliert der ADAC an die Kommunen, für sichere Radverkehrsanlagen zu sorgen. Dazu gehören ausreichend breite Radwege und gute Sichtverhältnisse an Knotenpunkten oder Einmündungen.“
Noch keine offizielle Stellungnahme liegt vom GDV, dem Dachverband der Deutschen Versicherungswirtschaft vor.
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