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Marcus Diekmann ist die Speerspitze der Initiative "Haendler helfen Haendlern"
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Medienbericht

Handelsunternehmen prüfen juristische Schritte gegen Infektionsschutzgesetz

(Update) Den Einzelhandel treffen die Maßnahmen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes besonders hart. Jetzt wird offenbar der Gang vor das Bundesverfassungsgericht geprüft.

Wie das „Handelsblatt“ heute berichtet, wird dieses Vorhaben von Marcus Diekmann, Geschäftsführer von Rose Bikes, koordiniert. Diekmann ist auch Sprecher der im vergangenen Jahr gegründete Initiative „Händler helfen Händlern“, der sich mittlerweile über 3000 Mitglieder angeschlossen haben velobiz.de berichtete .

Die jüngste Initiative erhält offenbar breite Unterstützung aus der Einzelhandelsbranche, u.a. durch den Einkaufsverband Intersport mit seinen 1500 Mitgliedsunternehmen sowie Rose Bikes und Unternehmen aus der ebenfalls stark betroffenen Gastronomiebranche. Gemeinsam will man jetzt juristisch gegen die Schließungsvorschriften vorgehen und vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Ziel sei eine Rücknahme des Lockdowns und eine Entschädigung der erlittenen Verluste, heißt es im Handelsblatt-Bericht .

Nicht von Lockdown zu Lockdown taumeln

„Wir sehen eine absolute Ungleichbehandlung, und zwar in allen Bereichen. So gibt es keine HomeOffice-Pflicht, es dürfen also auch bei staatlichen Einrichtungen, bzw. staatsnahen Einrichtungen mehr
als 1.500 Leute in einem Großraumbüro sitzen, aber Handel und Gastronomie sollen verboten werden und im Privaten darf man sich nur mit einer Person treffen“, so Marcus Diekmann soeben in einer Pressemitteiung. Und weiter: „Mit der Einführung der bundesweiten Notbremse haben wir jetzt die Möglichkeit, bundeseinheitlich
gegen diese staatliche Willkür vorzugehen. Wenn wir jetzt nichts
unternehmen, werden wir noch monatelang von Lockdown zu Lockdown taumeln."

Hauptkritikpunkt Wettbewerbsverzerrung

Als Hauptkritikpunkt sehen die Unternehmen jedoch die Wettbewerbsverzerrung durch die unterschiedlichen Auslegungen der Systemrelevanz. So dürften beispielsweise Buchläden oder
Gartenmärkte bei höheren Inzidenzen weiter öffnen, Sportgeschäfte oder Fahrradhändler dagegen nicht. Dies sei verfassungsrechtlich nicht tragbar und manifestiere Wettbewerbsverzerrung, so die Händler.
Dem stationären Fachhandel droht, seine Zukunft zu verlieren.

„Mitarbeiter verlassen den Handel und es fehlen uns die Gelder für die Zukunftssicherung z.B. Investitionen in die Digitalisierung, da das in
den letzten Jahren angesparte Kapital für die Krisenbewältigung aufgebraucht wird. Damit haben wir gegenüber dem Online-Handel ebenfalls einen substanziellen Wettbewerbsnachteil durch die CoronaKrise“, warnt diesbezüglich Intersport-Sprecher Alexander von Preen.

15. April 2021 von Jürgen Wetzstein

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