Erleichterungen
Kleinstunternehmen: EU will Beitrag zum Bürokratieabbau leisten
Bilanzierungs- und finanziellen Berichterstattungspflichten ausgenommen werden. „Für mittelständische Unternehmen ist das eine gute Nachricht. Die Richtlinie ist ein echter Beitrag zum Bürokratieabbau“, so Astrid Krone-Hagenah, Leiterin des Brüsseler HDE-Büros. „Entgegen oft vorgebrachter Argumente wird keineswegs infolge eines nicht vorhandenen Jahresabschlusses die Kreditbeschaffung von KMU erschwert.“
Banken orientierten sich bei der Kreditvergabe vielmehr an anderen Zahlen und Unternehmensinformationen als dem Jahresabschluss, der oft Monate zurückliegt und das vergangene Jahr betrifft. Die jetzt gefundene Kompromisslösung, wonach die Mitgliedstaaten optional von der Ausnahme Gebrauch machen können, sei allerdings ein Wermutstropfen, der für eine rechtliche Fragmentierung in der EU sorgen wird, anstatt zu harmonisieren. Dies erschwere Niederlassungen in anderen Mitgliedstaaten. Kleinstunternehmen sind nach dem jetzt gefundenen Kompromiss Unternehmen, die eine Bilanzsumme von nicht mehr als EUR 350.000, einen Nettoumsatz von höchstens EUR 700.000 sowie durchschnittlich maximal 10 beschäftigte Mitarbeiter haben
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