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Nach Entscheidung der EU-Kommission

Verbände begrüßen Geldstrafe gegen Online-Anbieter Temu

Die EU-Kommission hat kürzlich ein Bußgeld in Höhe von 200 Millionen EUR gegen den chinesischen Online-Anbieter Temu verhängt. Wie Handelsverbände diese Maßnahme einschätzen.

Weil Temu offenbar gegen zahlreiche EU-Regeln verstößt und mitunter unsichere sowie gesundheitsgefährdende Produkte auf den europäischen Markt bringt, hat sich die EU-Kommission zur Verhängung dieser Geldstrafe entschlossen. Temu hat bis zum 28. August 2026 Zeit, der Kommission einen Aktionsplan vorzulegen. Der Plan muss Maßnahmen zur Behebung des Verstoßes gegen die Verpflichtungen zur Risikobewertung enthalten.

„Nur ein Mosaikstein“

„Es ist höchste Zeit, dass die EU-Kommission spürbare Strafen für die zahllosen Regelverstöße von Temu und Shein durchsetzt“, sagt dazu HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Und weiter: „Die vergangene Woche verkündeten 200 Millionen Bußgeld sind ein wichtiges Signal. Verstöße müssen Konsequenzen haben, ansonsten profitieren die Anbieter aus Fernost von einem unfairen Wettbewerb“. Durch rechtliche und regulatorische Verstöße sowie damit verbundenes Preisdumping geraten viele heimische Händler, die sich an geltende Gesetze und Steuervorgaben halten, zunehmend unter Druck, so der HDE weiter. Tromp ergänzt: „Das Bußgeld darf aber nur ein Mosaikstein in einem konsequenteren Vorgehen gegen die Regelbrüche von Temu und Shein sein. Ab sofort muss gelten: Jeder Verstoß muss abgestraft werden – und das spürbar. Wenn die Strafkulisse nicht überzeugend steht, dann werden wir weiter unsichere Produkte in unseren Markt und an heimische Verbraucher geliefert bekommen. Diese unhaltbaren Zustände müssen endlich ein Ende finden. Für ein konsequenteres Vorgehen braucht es die schnellere Einführung eines EU-weiten Customs Data Hub, über den Importeure und E-Commerce Verkäufer aus Drittstaaten allen EU-Staaten ihre Zolldaten zentral mitteilen müssen. Der angekündigte Start für einen solchen Data Hub im Jahr 2028 reicht hinten und vorne nicht“.

Druck aufrechterhalten

Für Alien Mulyk, designierte Hauptgeschäftsführerin des E-Commerce-Verbandes BEVH, ist dieser Schritt „eine längst überfällige Entscheidung“. Sie erklärt: „Die von der EU-Kommission verhängte Strafe zeigt, dass der Schutz unserer Rechtsordnung in Europa durchaus funktioniert. Wir gehen davon aus, dass Temu die Konsequenzen aus der Entscheidung zieht und die schon seit Langem angemahnten Schritte zur Einhaltung europäischen Rechts gehen wird. Hierfür ist entscheidend, dass die EU die Umsetzung konsequent überwacht und das Unternehmen im Ernstfall weiter sanktioniert.“

8. Juni 2026 von Jürgen Wetzstein

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