
Arbeitsgruppe wurde gebildet
Verbände wollen Rechtsrahmen für schwere Lastenräder verbessern
Während in Freiburg auf der Spezi wieder eine große Bandbreite von Fahrrädern und E-Bikes jenseits des klassischen Diamant-Rahmens präsentiert werden, darunter E-Lastenräder aller Größen, laufen im Hintergrund Überlegungen, wie künftig klare und verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen für dieses Segment aussehen könnten. Das Ziel: Langfristige Planungssicherheit gewährleisten und Innovationen födern.
Der ZIV - Die Fahrradindustrie hat im April 2025 die Position "E-Bike - aktive Mobilität als Erfolgsfaktor" für Elektrofahrräder bis 300kg Gesamtgewicht veröffentlicht, dazu ist eine konstruktive Debatte zwischen den Verbänden entstanden. Jetzt wollen ZIV - Die Fahrradindustrie, Zukunft Fahrrad und RLVD zusammen einen Vorschlag erarbeiten, wie Fahrzeuge nach EN 17860-4 (schwere, mehrspurige Lastenfahrräder) regulatorisch klar und nachvollziehbar innerhalb der EU-Regulierung eingeordnet werden können – einschließlich der Frage, ob eine eigenständige Unterkategorie innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens sinnvoll zur Abbildung dieser Fahrzeugklasse beitragen kann.
Sichtbares Zeichen setzen
Die Verbände sehen in diesem gemeinsamen Ansatz einen wichtigen Schritt, diese Fahrzeuge für die Radlogistik und anderen Nutzungen dauerhaft in einem geeigneten, durchsetzbaren und zukunftsfähigen europäischen Rechtsrahmen zu verankern.
Mit dieser Initiative setzen ZIV - Die Fahrradindustrie, Zukunft Fahrrad und RLVD ein sichtbares Zeichen für konstruktive Zusammenarbeit und die gemeinsame Entwicklung praxisnaher Lösungen.
Den Vorschlag wird eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Verbände ausarbeiten. Daran nehmen teil:
Für den ZIV - Die Fahrradindustrie: Tim Salatzki (Leiter Technik & Normung), Sebastian Grassow (Referent für Technik und Normung)
Für Zukunft Fahrrad: Arne Behrensen (Senior Expert Transportwende)
Für den RLVD: Helge Neubauer (stellv. Bundesvorsitzender) und Sebastian Bächer (Fachvorstand International)
Der gemeinsame Vorschlag soll mit anderen Verbänden auf deutscher und europäischer Ebene konsultiert und in den anstehenden EU-Gesetzgebungsprozess zu einer „Personal Mobility Device Regulation“ eingebracht werden.
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