
Viele Fragezeichen?
VSF gibt Händlern beim Umbau von Pedelecs kein grünes Licht
"Wenn es sich andererseits um eine wesentliche Änderung handelt (beispielsweise eine Funktionsänderung und/oder Leistungsänderung der Maschine), die vom Hersteller weder vorgesehen noch genehmigt wurde, wird die ursprüngliche CE-Kennzeichnung des Herstellers ungültig und muss erneuert werden – siehe § 72: Anmerkungen zu Artikel 2 Buchstabe h. Derjenige, der die Änderung durchführt, gilt dann als Hersteller und muss die in Artikel 5 Absatz 1 aufgeführten Pflichten erfüllen."
Der VSF interpretiert das so: „Dies bedeutet im Klartext, dass es darauf ankommt, ob Bauartveränderungen (Tausch von Komponenten) als „wesentlich“ bezeichnet werden können oder nicht. Der Tausch einer Klingel ist wohl kaum als „wesentlich“ zu bewerten. Der Tausch der Gabel zu einer solchen mit mehr Federweg hingegen, oder der Tausch des Lenkers/Vorbaus zu einer deutlich anderen Sitzposition hin, fällt durchaus in diese Kategorie. Bei beiden Umbauten wird die Sitzposition des Fahrers auf dem Fahrzeug deutlich verändert, was zu einem deutlich unsichereren Fahrverhalten führen kann - aber eben nicht muss und eben hier liegt die Krux der Beurteilung. Diese ist vom Händler im Zweifel nicht leistbar. Welche Umbauten möglich sind, sollte nach Meinung des VSF die Sache des Herstellers des Pedelecs sein, der mit seinem Wissensvorsprung als Erbauer Handlungsempfehlungen an die Fachhändler gibt und so einen Rahmen des Vertretbaren absteckt. Dies sollte durch Tauschteilelisten oder Ähnliches geschehen.“
Für den Fachhändler ist die momentane unsichere Situation sicherlich unbefriedigend. Eine für alle Beteiligten rechtssichere und praktikable Lösung in der Frage sollten Industrie und Handel gemeinsam auf die Beine bringen. Dies sei auch das Ziel des VSF. Entsprechende Gespräche seien am Laufen. Für den Fachhandel ist zu hoffen, dass diese schnellstmöglich auch zu einem belastbaren Ergebnis führen – und zwar noch bevor die neue Saison so richtig an Fahrt aufnimmt.
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