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Studie von IFH und Wertgarantie:

Was das Recht auf Reparatur für den Fachhandel bedeutet

Bis zum 31. Juli 2026 mussten die EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie zum Recht auf Reparatur in nationales Recht umsetzen. Während die europäische Gesetzgebung darauf abzielt, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und Ressourcen zu schonen, stellt sich für den Fachhandel die Frage nach den betriebswirtschaftlichen Konsequenzen. Eine aktuelle Untersuchung des IFH Köln und der Wertgarantie liefert am Beispiel Österreichs ein Stimmungsbild, das klare Rückschlüsse auf den deutschen Markt erlaubt – insbesondere für Betriebe, die leichte Elektrofahrzeuge und E-Bikes betreuen, welche explizit unter den Geltungsbereich der Richtlinie fallen.

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